Die Lernwerkstatt

           Praxis für individuelles Lernen

 



Die Kosten


Die Kosten einer integrativen Lerntherapie oder systemischen Familientherapie hängen u.a. von der Art und der Häufigkeit der Therapiestunden ab und werden individuell abgesprochen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten einer Lerntherapie für Kinder und Jugendliche auch vom zuständigen Jugendamt getragen.

Zu den Voraussetzungen einer Kostenübernahme und die Antragsmodalitäten berate ich Sie gerne.


Das Bildungs- und Teilhabepaket


Möglich machen! Dies versucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Bildungspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche aus geringverdienenden Familien. Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf das Mitmachen. Ab sofort können sie bei Bedarf Lernförderung erhalten.

Wer kann Leistungen erhalten?

Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Ebenfalls haben Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene die nach §2 AsylbLG und §3 AsylbLG Leistungen beziehen, einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.


Welche Leistungen gibt es?


Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Neben der Kostenübernahme von (Schul-)Ausflügen und mehrtätigen (Klassen-) Fahrten wird ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in Schulen gefördert. Darüber hinaus werden Schülerbeförderungskosten übernommen und ein Schulbedarfspaket gezahlt. Besonders Kinder und Jugendliche die Unterstützung brauchen, um die vorgegebenen Lernziele in der Schule zu erreichen, erhalten eine Förderung. In diesem Zusammenhang werden die Kosten für eine Lernförderung übernommen. Voraussetzung für die Bewilligung der Lernförderung ist, wenn die Schule den Bedarf bestätigt und wenn keine vergleichbaren schulischen Angebote angeboten werden.


Wie können Sie die Leistung erhalten?


Sollten schulische Probleme auftreten, ist der erste Schritt, ein Gespräch mit dem zuständigen Lehrer oder der Lehrerin zu suchen. Denn nur Sie können den Bedarf bestätigen und die Grundvoraussetzung für eine Lernförderung schaffen.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen. Das sind:


  1. die Geschäftsstellen des Jobcenters Wuppertal für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II  

   (Empfänger/-  innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)


  1. das Ressort Soziales, Fachbereich Soziale Leistungen, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal für  Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII sowie Empfänger/-innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag


  1. das Ressort Zuwanderung und Integration, Fachbereich Integrationsförderung und wirtschaftliche Hilfen,

   An der Bergbahn 33, 42289 Wuppertal für EmpfängerInnen von Leistungen nach § 2 des

   Asylbewerberleistungsgesetzes




Mehr Infos über das Bildungspaket erhalten Sie im Internet: www.bildungspaket.bmas.de